Die Kanzlei Coran bietet Beratung und rechtliche Unterstützung auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Unfälle, die von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Wenn sich der Schaden nicht auf wenige hundert Euro beschränkt oder eine Person verletzt wurde, vertritt die Versicherungsgesellschaft nicht immer die Interessen des Geschädigten. In solchen Fällen ist es wichtig, sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Wenn Sie sich an die Kanzlei Coran wenden, können Sie sicher sein, dass Ihre Ansprüche sorgfältig geprüft und der Ihnen zustehende Schadenersatz geltend gemacht wird. Zudem ist vielen nicht bekannt, dass die Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit in diesen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungsgesellschaft gesondert übernommen werden können.
Unfälle, die nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Leider kommt es häufig vor, dass Personen aus unterschiedlichen Gründen Schäden erleiden, etwa durch einen Hundebiss, einen Fahrradunfall oder durch Schäden, die von den eigenen Kindern verursacht oder von ihnen erlitten wurden. Auch in diesen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Die Kosten der rechtlichen Beratung werden regelmäßig dadurch aufgewogen, dass der Schaden fachgerecht bewertet wird, was einer nicht sachkundigen Person häufig nicht möglich ist.
Arbeitsunfälle. Ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsunfall erleidet, kann Anspruch auf die vom INAIL, dem italienischen Unfallversicherungsträger, vorgesehenen Leistungen haben. Ist das Ereignis auf ein Verschulden des Arbeitgebers oder eines Dritten zurückzuführen, kann darüber hinaus ein Anspruch auf Ersatz jener Schäden bestehen, die durch die Leistungen des INAIL nicht vollständig abgegolten werden. Die Entschädigungsleistungen des INAIL und der zivilrechtliche Schadenersatz beruhen nämlich auf unterschiedlichen Berechnungskriterien. Die Differenz zwischen dem insgesamt ersatzfähigen Schaden und den vom INAIL anerkannten Leistungen wird üblicherweise als Differenzschaden bezeichnet. Eine Haftung Dritter kann sich beispielsweise daraus ergeben, dass notwendige Sicherheitsmaßnahmen nicht getroffen wurden, nicht ausreichend gesicherte Maschinen verwendet wurden, die erforderliche Schulung unzureichend war oder Pflichten zur Unfallverhütung verletzt wurden. Jeder Fall ist jedoch anhand des konkreten Unfallhergangs und der verfügbaren Unterlagen individuell zu prüfen. Die Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer bei der Klärung der Verantwortlichkeiten, bei der Sammlung der medizinischen und technischen Unterlagen, bei der Bezifferung der Schäden sowie bei der Ausarbeitung und Geltendmachung der Schadenersatzforderung.
Dove siamo
via Orazio 49
39100 Bolzano (BZ) Italia
Orari
Lunedì-Giovedì 09:00 - 12:00 e 15:00 -18:30
Venerdì 9:00 - 12:30