Die Rechtsanwaltskanzlei Coran bietet in Bozen strafrechtliche Beratung und Verteidigung in deutscher und italienischer Sprache für Beschuldigte und Angeklagte, geschädigte Personen, Minderjährige, Freiberufler, Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglieder und Unternehmen.

Die Vertretung erfolgt in jeder Phase des Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, einschließlich Verfahren betreffend vorsorgliche Maßnahmen, Rechtsmittel und Strafvollstreckung.

Allgemeines Strafrecht und Strafverteidigung

Die Kanzlei leistet unter anderem Beistand in Verfahren betreffend:

  • Straftaten gegen die Person;
  • Sexualstraftaten;
  • Vermögensdelikte;
  • Fahrlässigkeitsdelikte, strafrechtliche Arzthaftung und Arbeitsunfälle;
  • Straßenverkehrsdelikte;
  • Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung;
  • Jugendstrafverfahren;
  • Einreichung von Strafanträgen und rechtlicher Beistand für geschädigte Personen;
  • Konstituierung als Zivilpartei im Strafverfahren.

Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht

Die Kanzlei vertritt Freiberufler, Geschäftsführer, Verwaltungsratsmitglieder und Unternehmen in Verfahren betreffend:

  • Steuerstraftaten;
  • Bankrottdelikte sowie Straftaten im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen und Insolvenz;
  • Gesellschaftsdelikte;
  • Bank- und Finanzdelikte;
  • Geldwäsche und Selbstgeldwäsche;
  • Umweltstraftaten;
  • strafrechtliche Verantwortlichkeit im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit;
  • Haftung von Unternehmen und Körperschaften gemäß GvD Nr. 231/2001 (siehe auch 231-Compliance).

Strafvollstreckung und Überwachungsverfahren

Die Kanzlei leistet außerdem Beistand in der Phase der Strafvollstreckung und in Verfahren vor dem Überwachungsrichter und dem Überwachungsgericht, auch im Zusammenhang mit der Gewährung alternativer Maßnahmen zur Haft.

Zur Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie die Kanzlei.

Kostenlose Rechtshilfe

Anwaltskanzlei Coran bietet auch kostenlose Rechtshilfe an. Dies ist ein juristischer Dienst auf Kosten des Staates, um Menschen zu helfen, die sich die Interessenvertretung ansonsten nicht leisten können. Um mehr über die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung dieses Angebots zu erfahren, wenden Sie sich einfach telefonisch an die Kanzlei und vereinbaren Sie einen Termin. Coran stellt Ihnen alle Informationen und Formulare zur Verfügung, die Sie benötigen, um die Rechtshilfe zu beantragen. Unsere Kanzlei ist unter den offiziell befugten Verteidigern, die Fälle auf Staatskosten übernehmen, gelistet.